Nach dem Umzug in ein Pflegeheim muss die bisherige Wohnung häufig innerhalb eines festen Zeitfensters übergeben werden.
Was bleibt, was wird geräumt?
Zuerst sollte festgelegt werden, welche Möbel und persönlichen Gegenstände mitgenommen oder innerhalb der Familie verteilt werden. Der restliche Umfang kann anschließend bei der Besichtigung abgestimmt werden.
Was in der Praxis oft zuerst geklärt wird
Hilfreich ist frühzeitig zu klären, bis wann die Wohnung übergeben werden muss, wer Zugang zu den Räumen hat und ob jemand die Organisation stellvertretend übernimmt, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr vor Ort mitwirken kann.
Komplette Organisation möglich
Die Räumung kann Wohnung, Keller, Dachboden und Garage umfassen. Notwendige Demontage zu entsorgender Möbel kann in den vereinbarten Räumungsumfang einbezogen werden.
Wenn Angehörige weiter entfernt wohnen
Nach Absprache kann der Ablauf auch ohne dauernde Anwesenheit organisiert werden. Foto- oder Videodokumentation nach Abschluss ist möglich.